Arbeitnehmer-Sparzulage

Geld vom Staat

Sichern Sie sich die Arbeitnehmer-Sparzulage. Seit Januar 2024 mit höheren Einkommensgrenzen!

Mindestbeitrag

Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die vermögenswirksame Leistungen (VL) erhalten, haben  Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage, sofern sie innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegen. Den Antrag stellen Sie zusammen mit der Einkommenssteuererklärung.

Prämie

Höhe der Arbeitnehmer-Sparzulage

Die Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt 9% auf eine maximal geförderte Sparleistung in Höhe von 470 EUR für alleinstehende Arbeitnehmer bzw. 940 EUR für Verheiratete / Verpartnerte (2 Arbeitnehmer). 

Einkommensgrenze

Einkommensgrenze

Um Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage zu haben, darf Ihr zu versteuerndes Einkommen als Single höchstens 40.000 EUR betragen. Für Verheiratete und Verpartnerte liegt die Grenze bei 80.000 EUR.

Ihr Einkommen

Unter Berücksichtigung der dem Arbeitnehmer zustehenden Pausch- und Freibeträge unter der Voraussetzung, dass keine anderen Einkünfte vorliegen.

Bruttoeinkommen zu versteuerndes Einkommen Ohne Kind 1 Kind 2 Kinder 3 Kinder
Ledig 40.000 EUR 50.600 EUR 66.100 EUR 76.000 EUR 85.900 EUR
Verheiratete / Lebenspartner
(nur einer arbeitet)
80.000 EUR 95.200 EUR 103.900 EUR 112.900 EUR 121.800 EUR
Verheiratete / Lebenspartner
(beide arbeiten)
80.000 EUR 101.800 EUR 112.200 EUR 122.800 EUR 132.800 EUR
Bruttoeinkommen zu versteuerndes Einkommen
Ledig 40.000 EUR
Verheiratete / Lebenspartner
(nur einer arbeitet)
80.000 EUR
Verheiratete / Lebenspartner
(beide arbeiten)
80.000 EUR
Bruttoeinkommen Ohne Kind
Ledig 50.600 EUR
Verheiratete / Lebenspartner
(nur einer arbeitet)
95.200 EUR
Verheiratete / Lebenspartner
(beide arbeiten)
101.800 EUR
Bruttoeinkommen 1 Kind
Ledig 66.100 EUR
Verheiratete / Lebenspartner
(nur einer arbeitet)
103.900 EUR
Verheiratete / Lebenspartner
(beide arbeiten)
112.200 EUR
Bruttoeinkommen 2 Kinder
Ledig 76.000 EUR
Verheiratete / Lebenspartner
(nur einer arbeitet)
112.900 EUR
Verheiratete / Lebenspartner
(beide arbeiten)
122.800 EUR
Bruttoeinkommen 3 Kinder
Ledig 85.900 EUR
Verheiratete / Lebenspartner
(nur einer arbeitet)
121.800 EUR
Verheiratete / Lebenspartner
(beide arbeiten)
132.800 EUR

Stand 01.2024

Angaben: Steuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) - Keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Tabellen und Angaben.

Die in der Tabelle angegebenen Beträge können sich im Einzelfall noch erhöhen, wenn höhere Abzüge (z.B. Versorgungs-Freibetrag, Werbungskosten oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrages, zusätzliche Sonderausgaben beispielsweise aufgrund eines kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung, außergewöhnliche Belastungen) zu berücksichtigen sind.

Die angegebenen beträge können sich allerdings auch verringern, wenn noch weitere Einkünfte bestehen bzw. in der gesetzlichen rentenversicherung die Beitragsbemessungsgrenze Ost anzuwenden ist.

Für nicht rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer (z.B. Beamte, Richter, Berufssoldaten) ergeben sich in der Regel niedrigere Werte.

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