Staatliche Förderungen

Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten!

Viele können beim Bausparen Unterstützung bekommen, denn Arbeitgeber und Staat sparen mit. Wir zeigen Ihnen, wie Sie profitieren und welches Programm am besten zu Ihnen passt.

Sagen Sie Ihrem Vermieter Lebewohl

Mit Unterstützung von Arbeitgeber und Staat können Sie sich jetzt noch schneller von Ihrem Vermieter verabschieden. Auf dem Weg in die eigene Immobilie gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten. Ob Haus oder Wohnung, Neubau oder Bestand, mit Kindern oder ohne: Verschenken Sie kein Geld! Ihre eigene Immobilie rückt dank staatlichen Förderungen schneller in Reichweite, als Sie vielleicht vermuten. Mit dem BHW Prämiencheck entgeht Ihnen keine Zulage. Ihr Berater prüft direkt Ihre Fördermöglichkeiten, damit nichts verloren geht. Natürlich kostenfrei!

Staatliche Fördermöglichkeiten

Wohnungsbauprämie seit 01.01.2021

  • Mit der Wohnungsbauprämie werden Ihre eigenen Einzahlungen auf Ihren Bausparvertrag gefördert, vorausgesetzt Sie sparen jährlich mindestens 50 EUR. Damit belohnt Sie der Staat fürs Bausparen. Ihr Bausparvertrag lässt sich auch für Modernisierungen verwenden.
  • Maximal 10 % auf die eigenen Einzahlungen und der gutgeschriebenen Zinsen pro Jahr
  • Alleinstehende: max. 700 EUR, Verheiratete und Verpartnerte: max. 1.400 EUR
  • Bausparer ab dem 16. Geburtstag
  • Alleinstehende: 35.000 EUR, Verheiratete und Verpartnerte: 70.000 EUR zu versteuernden Jahreseinkommen

Arbeitnehmersparzulage

  • Gefördert werden Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen erhalten und diese zum Beispiel auf einen Bausparvertrag überweisen lassen.
  • Maximal 9 % der eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen
  • Alleinstehend, 1 Arbeitnehmer: 470 EUR pro Jahr/Verheiratet oder verpartnert, 2 Arbeitnehmer: 2 × 470 EUR pro Jahr
  • Alle Arbeitsnehmer (einschließlich Auszubildende) sowie Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.
  • Seit 01. Januar 2024: Einkommensgrenze (maximales zu versteuerndes Einkommen) Alleinstehende: 40.000 EUR, Verheiratete und Verpartnerte: 80.000 EUR

Wohn-Riester

  • Als Wohn-Riester wird die Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums durch die Altersvorsorgezulage bezeichnet. Ziel der Förderung ist, durch die Einbeziehung von selbstgenutzten Wohneigentum in die steuerlich geförderte Altersvorsorge Anreize für eine zusätzliche private Altersvorsorge zu schaffen.
  • Zum Kreis der unmittelbar förderberechtigten Personen gehören: Personen, die Pflichtbeiträge zur inländischen gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, Landwirte, Beamte, Richter und Berufssoldaten sowie Empfänger von Arbeitslosengeld I und II. Zusätzlich können unter bestimmten Umständen Ehepartner/Lebenspartner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, die nicht selbst förderberechtigt sind, eine Förderung erhalten (mittelbare Zulageberechtigung).
  • Wer sich für einen Wohn-Riester-Bausparvertrag entscheidet, kann das gesamte angesparte Kapital unter bestimmten Voraussetzungen für die Anschaffung oder Herstellung einer selbstgenutzten Immobilie, zur Entschuldung/Umschuldung einer selbstgenutzten Immobilie, für den Erwerb von Anteilen an Wohnungsgenossenschaften oder für den barrierefreien/altersgerechten Umbau einsetzen.
  • Zu Details und Vorgehensweise beim Wohn-Riester sprechen Sie bitte mit Ihrem BHW Berater.

KfW-Programme

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist eine Förderbank. Sie bietet zusätzlich zur Finanzierung über die Hausbank vergünstigte Kredite und Zuschüsse beim Kauf, Bau oder der Sanierung von Wohneigentum. 
 
  • Die KfW bietet diverse Förderdarlehen und einmalige Zuschüsse für Bauvorhaben an.
  • Mit einem KfW-Darlehen sichern Sie sich einen günstigen Festzinssatz und haben langfristige Planungssicherheit. Je nach KfW-Programm liegt die Sollzinsbindung zwischen 5 und 20 Jahren.
  • Zudem fördert die KfW angehende Immobilienbesitzer mit tilgungsfreien Anlaufjahren.

Förderprogramme für Bau / Kauf:

  • Bis 100.000 EUR maximale KfW Darlehenssumme im Wohneigentumsprogramm (124) für den Bau/ Kauf einer selbstgenutzten Immobilie.
  • Bis 100.000 EUR maximale KfW Darlehenssumme im Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN) (297 eigengenutzte Objekte/298 vermietete Objekte), Stufe Klimafreundliches Wohngebäude, für den Bau oder Kauf eines Effizienzhaus 40 NH.
  • Bis 150.000 EUR maximale KfW Darlehenssume im Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN) (297 eigengenutzte Objekte/298 vermietete Objekte), Stufe Klimafreundliches Wohngebäude – mit Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude (QNG)- , für den Bau oder Kauf eines Effizienzhaus 40 NH.
  • Bis 220.000 EUR maximale KfW Darlehenssumme im Programm Wohneigentum für Familien (300) für den Bau/Kauf eines selbstgenutzten Effizienzhauses, Stufe Klimafreundliches Wohngebäude.
  • Bis 270.000 EUR maximale KfW Darlehenssumme  im Programm Wohneigentum für Familien (300) für den Bau/Kauf eines selbstgenutzten Effizienzhauses, Stufe Klimafreundliches Wohngebäude – mit Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude (QNG).

 

Bonus für junge Leute

  • Das erste selbstverdiente Gehalt ist der Startschuss in ein selbstständiges Leben. Auch wenn sich die Beträge noch in Grenzen halten, sind Auszubildende natürlich sehr stolz darauf. Dieses Geld u.a. in einen Bausparvertrag zu investieren, lohnt sich besonders – denn es wird staatlich gefördert.
  • Zum Beispiel gibt es für Berufsstarter einen Riester-Bonus. Wer nicht älter als 25 Jahre ist und im ersten Ausbildungs- oder Berufsjahr einen Riester-Bausparvertrag abschließt, bekommt nicht nur die Grundzulage, sondern kassiert noch zusätzlich bis zu 300 EUR als einmaligen staatlichen Bonus obendrauf.
  • Die Wohnungsbauprämie steht schon 16-Jährigen für Einzahlungen in einen Bausparvertrag zu. Der maximal geförderte Sparbetrag liegt bei 700 EUR pro Jahr. Darauf kommt eine Prämie von 10 Prozent. Die Einkommensgrenze dürfte in der Ausbildung kein Thema sein.

EIB-Förderung

Die Europäische Investitionsbank (EIB) hat mit der Deutsche Bank AG eine Kooperation geschlossen mit dem Ziel, besonders energieeffiziente Maßnahmen zu fördern.

Die EIB und die Deutsche Bank, sowie die BHW Bausparkasse AG als Tochterunternehmen der Deutsche Bank AG, beteiligen sich bei der Finanzierung Ihrer energieeffizienten Wohnträume. Sie erhalten eine Zinsvergünstigung von insgesamt 0,20% p.a. für die erste Zinsbindung Ihrer Baufinanzierung. 

Bedingungen für neu errichtete Wohnimmobilien

Der Erstbezug muss innerhalb von 18 Monaten nach Fertigstellung erfolgen. Außerdem muss der Ist-Wert des Primär-Energiebedarfs mindestens 10% niedriger sein als der Anforderungswert. Dieser ergibt sich aus den Anforderungen im Gebäude-Energie-Gesetz (§§15 ff. GEG).

Alternativ können Sie die Bedingung zum Primär-Energiebedarf auch auf diesem Weg erfüllen: Sie binden ein KfW-Förderdarlehen „Klimafreundlicher Neubau“ in Ihre Finanzierung ein (Programme 297, 298, 300).

Bedingungen für die energetische Modernisierung von Bestandsimmobilien

Hier werden Sanierungsmaßnahmen gefördert, die zu einer Reduzierung des Primär-Energiebedarfs von mindestens 30% führen.

Einzelmaßnahmen

Über das BHW KlimaDarlehen werden folgende Maßnahmen gefördert:

  • Erneuerung/Sanierung bestehender Heizungsanlagen wie Luft-Wasser-Wärmepumpe, Sole-Wasser-Wärmepumpe, Wasser-Wasser-Wärmepumpe oder Erdwärmepumpe-Geothermie
  • Erwerb und Installation einer Photovoltaikanlage
  • Erwerb und Installation einer Solarthermieanlage

Gerne informieren wir Sie im Detail und unterstützen Sie bei der Beantragung.

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