Förder-Service

Förderung für Ihr Zuhause

Aus mehreren Tausend staatlichen Förderprogrammen filtert der Förder-Service1 für Sie genau jene heraus, die zu Ihrem Modernisierungsvorhaben passen und das kostenlos für Sie.  

1 Es handelt sich um einen Service der Sunshine Energieberatung GmbH, Hollerithallee 16a, 30419 Hannover.

Im Förderdschungel den Durchblick zu behalten ist eine echte Herausforderung. Nutzen Sie den Förder-Service von unserem Partner Sunshine Energieberatung – damit Sie nichts verschenken!

So funktioniert der Förder-Service*

  1. Holen Sie sich von einem Handwerksbetrieb Kostenvoranschläge für Ihre geplanten Maßnahmen ein. 
  2. Vereinbaren Sie einen Termin in einer Ihrer Wunschfiliale der Deutschen Bank oder der Postbank Finanzberatung.
  3. Gemeinsam mit Ihrem Berater füllen Sie einen Aufnahmebogen aus, in dem die Kunden- und Objektdaten erfasst werden.
  4. Das ausgefüllte Formular und den Kostenvoranschlag sendet Ihr Berater weiter zur Prüfung an die Sunshine Energieberatung.
  5. Die Sunshine Energieberatung prüft die für Ihr Vorhaben infrage kommenden Förderprogramme und macht bei Bedarf Vorschläge zur optimalen Ausschöpfung der Förderprogramme. Anschließend erhalten Sie eine Fördermittelmappe mit den für Sie in Frage kommenden Fördermöglichkeiten. Die entsprechenden Formulare für die Beantragung der Förderungen sind bereits vorausgefüllt und müssen nur noch von Ihnen unterschrieben beim Fördermittelgeber eingereicht werden. Sofern die Sunshine Energieberatung von Ihnen entsprechend bevollmächtigt wurde, beantragt diese auch gleich direkt die Förderungen für Sie.
  6. Nach positivem Bescheid durch den Fördermittelgeber können Sie loslegen und profitieren anschließend von den beantragten Fördergeldern. 

 

 

Fördergelder können dabei beispielsweise beantragt werden für:

  • Effiziente Heizungsanlagen
  • Maßnahmen zur Wärmedämmung
  • Einsatz von erneuerbaren Energien
  • Komplettsanierungen und energieeffiziente Neubauten
  • Energieberatung und Baubegleitung
  • Altersgerechte Umbauten
  • Qualitätssicherung

Es handelt sich um einen Service der Sunshine Energieberatung GmbH, Hollerithallee.16a, 30419 Hannover.

Informationen zu ausgewählten staatlichen Fördermöglichkeiten

Zulagen vom Staat

Wohn-Riester für den Umbau verwenden

Beim riestergeförderten Bausparvertrag sind Modernisierungen zwar grundsätzlich ausgeschlossen – aber unter ganz bestimmten Bedingungen dennoch als förderfähige Kosten erlaubt. Voraussetzung: Sie investieren in den altersgerechten Umbau Ihrer Immobilie und setzen mindestens die Hälfte der Summe dafür ein, die DIN-Norm für barrierefreies Bauen umzusetzen. Auch der Rest des Geldes muss verwendet werden, um Barrieren am und im Gebäude zu beseitigen. Dabei müssen Sie sich aber nicht mehr zwingend an die DIN-Norm halten.

Weitere Voraussetzung: Sie müssen mindestens 20.000 EUR Ihres Wohn-Riester-Guthabens dafür einsetzen. Gehört Ihnen die Immobilie noch keine drei Jahre, wird es einfacher: Dann reichen 6.000 EUR als Mindestsumme, um die Bedingungen zu erfüllen.

Wohnungsbaupämie

Jedes Jahr ein Zuschuss

Mit der Wohnungsbauprämie fördert der Staat Ihr Bausparen – und zwar schon ab dem 16. Geburtstag. Für die Einzahlungen gibt es einen jährlichen Zuschuss von 10 %. Maximal 700 EUR im Jahr können Sie sich damit fördern lassen. Sprich: Sie zahlen jeden Monat 58 EUR in Ihren Bausparvertrag ein, am Jahresende bekommen Sie dann 70 EUR als Wohnungsbauprämie vom Staat dazu. Für Verheiratete und Verpartnerte gelten jeweils die doppelten Sätze. Es gelten die Einkommensgrenzen.

Arbeitnehmersparzulage

Jeden Bausparvertrag können Sie auch für eine Modernisierung verwenden – und als Arbeitnehmer entsprechende Förderungen mitnehmen: Lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen (VL) direkt auf Ihren Bausparvertrag überweisen. Und sichern Sie sich darüber hinaus jedes Jahr die Arbeitnehmersparzulage. Bei maximal 470 EUR an vermögenswirksamen Leistungen pro Jahr gibt es 43 EUR an Prämie vom Staat obendrauf. Das sind satte 9 % vom Staat. Es gelten Einkommensgrenzen.

  • Gefördert werden Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen erhalten und diese zum Beispiel auf einen Bausparvertrag überweisen lassen. Ihr Bausparvertrag lässt sich auch für Modernisierungen verwenden.
  • Maximal 9 % der eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen
  • Alleinstehend, 1 Arbeitnehmer: 470 EUR pro Jahr/Verheiratet oder verpartnert, 2 Arbeitnehmer: 2 × 470 EUR pro Jahr
  • Alle Arbeitsnehmer (einschließlich Auszubildende) sowie Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit
  • Alleinstehende: 40.000 EUR, Verheiratete und Verpartnerte: 80.000 EUR zu versteuerndes Jahreseinkommen

Die KfW: Unterstützung für ganz verschiedene Ziele

Mit Programmen der KfW-Bankengruppe fördert der Staat Umbauten und Sanierungen. Je nach Programm besteht die Förderung aus einem zinsgünstigen Darlehen,  oder aus einem Zuschuss zu den Investitionskosten, wenn Sie schon alles Geld beisammenhaben. KfW-Förderungen gibt es zum Beispiel für energetisches Sanieren oder altersgerechtes und Barrieren reduzierendes Umbauen.

Die Finanzierungsangebote der KfW vereinen mehrere Vorteile. Günstige Zinsen und lange Laufzeiten, dazu Planungssicherheit durch die Zinsbindung und auch tilgungsfreie Anlaufjahre. KfW-Darlehen werden als Tilgungshypothek mit unterschiedlichen Laufzeiten und Zinsbindungen angeboten. Alternativ sind auch Tilgungsaussetzung und parallele Ansparung eines Bausparvertrags möglich. Das bietet sich an, wenn Sie sich die derzeit niedrigen Zinsen für die gesamte Laufzeit der Finanzierung sichern wollen. So haben Sie die nötige Planungssicherheit.

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist eine Förderbank. Sie bietet zusätzlich zur Finanzierung über die Hausbank vergünstigte Kredite und Zuschüsse beim Kauf, Bau oder der Sanierung von Wohneigentum. 

Förderprogramme für Modernisierungen:

  • Bis 50.000 EUR maximale KfW Darlehenssumme im Programm Altersgerecht Umbauen (159) für Bau­maßnahmen, mit denen Barrieren reduziert werden und/ oder der Einbruch­schutz verbessert wird. 
  • Bis 150.000 EUR maximale KfW Darlehenssume im Programm BEG Wohngebäude – Kredit (261) für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus in der Erneuerbaren-Energie-Klasse (EE) – z.B. bei Sanierung zum Effizienzhaus 40 EE
  • Bis 120.000 EUR maximale KfW Darlehenssume im Programm BEG Wohngebäude – Kredit (261) für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus – z.B. bei Sanierung zum Effizienzhaus 40
  • Förderung der Baubegleitung mit einem zusätzlichen Kreditbetrag bis 10.000 EUR (nur bei Sanierung zum Effizienzhaus im Programm 261)
Attraktive Tilgungszuschüsse
 
  • Bis zu 37.500 EUR im Programm BEG Wohngebäude – Kredit (261) für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus in der Erneuerbaren-Energie-Klasse (EE) – z.B. bei Sanierung zum Effizienzhaus 40 EE
  • Bis zu 24.000 EUR im Programm BEG Wohngebäude – Kredit (261) für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus – z.B. bei Sanierung zum Effizienzhaus 40
  • Bis 5.000 EUR pro Wohneinheit für die Baubegleitung (nur bei Sanierung zum Effizienzhaus im Programm 261)

 

Jetzt beraten lassen