BHW KomfortBausparen

Leben mit Begeisterung - und Bausparen

Träume und Wünsche – nichts ist schöner im Leben, außer sie werden wahr. Ein finanzielles Polster hilft, sie zu erfüllen: die erste eigene Wohnung, ein Eigenheim mit dem Traumpartner. Egal, wofür Sie sich auch entscheiden, mit dem BHW KomfortBauparen können Sie den Grundstein für Ihre Zukunft legen. 

KomfortBausparen - Vorteile genießen

Auch wenn sich Ihre Wünsche später ändern, mit BHW KomfortBausparen haben Sie immer einen Plan für Ihr Leben in der Tasche und genießen viele Vorteile.

 

  • 0,2 % Guthabenzins p.a. auf das angesparte Bausparguthaben.
  • Einmaliger Jugendbonus von 0,6 % der Bausparsumme beim Bausparvertrag exklusiv für junge Leute unter 25 Jahren.1
  • Staatliche Förderungen in Form der Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage, bei Vorliegen gesetzlicher Voraussetzungen.2
  • Zinsgünstiges Darlehen für Wohnträume in der Zukunft möglich.3
  • Jeder Bausparer unter 25 Jahren (vor Vollendung des 25. Lebensjahr) kann einmal über seinen Bausparvertrag ohne wohnungswirtschaftliche Verwendung prämienunschädlich verfügen.4

Attraktive Förderungen gleich mit nutzen

Beim Bausparen ist eine attraktive Unterstützung durch Staat und Arbeitgeber möglich. So kann das finanzielle Polster noch schneller aufgebaut werden:

 

  • Wohnungsbauprämie für unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben (= 16 Jahre alt sind).
  • Eigene Aufwendungen von mind. 50 EUR p.a bis zu 700 EUR p.a. werden mit der Wohnungsbauprämie von 10 % jährlich (max. 70 EUR für Alleinstehende, 140 EUR für Verheiratete) vom Staat gefördert.5
  • Für Vermögenswirksame Leistungen (VL) auf einen Bausparvertrag besteht bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ein Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage (9 % für Einzahlungen bis zu 470 EUR, max. 43 EUR). Für Verheiratete gelten die doppelten Werte, wenn sie zusammen veranlagt werden.5

Überprüfen Sie Ihre Fördermöglichkeiten, damit Ihnen nichts verloren geht.

1  Gilt nur für Neukundinnen und Neukunden: Bausparerinnen und Bausparer, die bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten einmalig für den ersten Bausparvertrag bei Zuteilungsannahme und einer Laufzeit von mindestens sieben Jahren einen Jugendbonus in Höhe von 0,6 % der bei Vertragsabschluss vereinbarten Bausparsumme. Der Anspruch entfällt bei Kündigung oder bei Vertragsübertragungen gem. § 14 ABB (vgl. § 3 Abs. 6 ABB). Im Jahr der Gutschrift ist der Jugendbonus kapitalertragssteuerpflichtig.

2  Vgl. WoPG und 5. VermBG

3  Ausreichende Kreditwürdigkeit vorausgesetzt.

4  Es müssen jährlich mindestens 50 EUR auf Ihren Bausparvertrag eingezahlt werden und die Laufzeit des Vertrages muss mindestens sieben Jahre betragen. 

5  Voraussetzung für die Arbeitnehmer-Sparzulage/ Wohnungsbauprämie: Das zu versteuernde Einkommen darf bestimmte gesetzliche Einkommensgrenzen nicht übersteigen. Es gelten Förderhöchstbeträge der Vermögenswirksamen Leistungen sowie der prämienbegünstigten Höchstbeträge. Bei der Wohnungsbauprämie sind die gesetzlichen Vorgaben zur wohnungswirtschaftlichen Verwendung zu beachten.