Wohnungsbauprämie

Jetzt mehr Wohnungsbauprämie

Seit 2021 gibt es deutlich mehr Geld vom Staat. Profitieren Sie durch Aufstockung der Einkommensgrenzen bei der staatlichen Förderung "Wohnungsbauprämie" vom Staat. Nun lohnt sich das Sparen für Bau, Kauf oder Renovierung Ihres Eigenheims noch mehr.

Für alle Bausparer ab 16 Jahren

Für Ihr Wohneigentum gibt es gute Gründe. Einer der wichtigsten ist die hohe Wohnqualität. Wo sonst haben Sie so viele Freiheiten, die eigenen vier Wände zu gestalten? Den Weg zum eigenen Haus oder zur Eigentumswohnung fördert der Staat seit 1952 mit der Wohnungsbauprämie:

  • Sie zahlen jedes Jahr mindestens 50 EUR in einen Bausparvertrag ein.
  • Vom Staat gibt es bis zu 70 EUR für Alleinstehende und 140 EUR für Verheiratete.

 

Das können Sie bereits mit 16 Jahren beginnen und sich die Wohnungsbauprämie sichern. Denn auch wenn man in jungen Jahren meist noch nicht genau weiß, wohin die Reise geht: Später ist man über Wohneigentum vielleicht ganz froh. Und auch darüber, unabhängig zu sein von einem Vermieter oder von Mietsteigerungen. Und auch die Altersvorsorge ist ein guter Grund, den Traum vom Eigenheim in die Tat umzusetzen. Wer finanziell rechtzeitig vorsorgt, schafft beste Voraussetzungen, um im Ruhestand schuldenfrei in den eigenen vier Wänden zu leben.

1 Es gelten bestimmte Voraussetzungen und Einkommensgrenzen

Ihr Einkommen

Seit dem 01.01.2023 gilt für die Berechnung der Wohnungsbauprämie der folgende Bruttoarbeitslohn in EUR:

(Unter Berücksichtigung der dem Arbeitnehmer zustehenden Pausch- und Freibeträge unter der Voraussetzung, dass keine anderen Einkünfte vorliegen.)

Bruttoeinkommen zu versteuerndes Einkommen Ohne Kind 1 Kind 2 Kinder 3 Kinder
Ledig 35.000 EUR 42.900 EUR 49.800 EUR 54.700 EUR 59.400 EUR
Verheiratete / Lebenspartner
(nur einer arbeitet)
70.000 EUR 82.000 EUR 89.800 EUR 97.700 EUR 105.500 EUR
Verheiratete / LLebenspartner
(beide arbeiten)
70.000 EUR 85.800 EUR 95.100 EUR 104.400 EUR 113.600 EUR

Stand 01.2024

Angaben: Steuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) - Keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Tabellen und Angaben.

Die in der Tabelle angegebenen Beträge können sich im Einzelfall noch erhöhen, wenn höhere Abzüge (z.B. Versorgungs-Freibetrag, Werbungskosten oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrages, zusätzliche Sonderausgaben beispielsweise aufgrund eines kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung, außergewöhnliche Belastungen) zu berücksichtigen sind.

Die angegebenen beträge können sich allerdings auch verringern, wenn noch weitere Einkünfte bestehen bzw. in der gesetzlichen rentenversicherung die Beitragsbemessungsgrenze Ost anzuwenden ist.

Für nicht rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer (z.B. Beamte, Richter, Berufssoldaten) ergeben sich in der Regel niedrigere Werte.

Die nächsten Schritte zu Ihrem Vermögen

  1. Berechnen Sie Ihren Antrag direkt online oder vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch.
  2. Informieren Sie sich auf Wunsch im Vorfeld.
  3. In einem ausführlichen Gespräch entwickeln wir zusammen mit Ihnen die Bauspar-Lösung, die zu Ihren persönlichen Vorstellungen passt.

In drei Schritten zu Ihrem individuellen Bauspar-Angebot

  1. Ihre Wünsche

    Im gemeinsamen Gespräch ermitteln wir anhand Ihrer Wünsche und Vorstellungen Ihren konkreten Bedarf

  2. Unser Vorschlag

    Anhand Ihres Bedarfs erstellen wir Ihre persönliche Bausparlösung unter optimaler Ausnutzung staatlicher Förderungen

  3. Gemeinsam loslegen

    Wir begleiten Sie mit unserer Bauspar-Lösung auf dem Weg zu Ihren Zielen, wie auch immer sich diese entwickeln werden

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