Beim Verkauf eines Objekts müssen in den meisten Fällen grundsätzlich alle daran grundbuchlich gesicherten Darlehen zurückgezahlt werden.
Objektwechsel und Pfandfreigabe
Beim Verkauf eines Objekts müssen in den meisten Fällen grundsätzlich alle daran grundbuchlich gesicherten Darlehen zurückgezahlt werden. Der Ablauf gestaltet sich wie folgt:
Sie beauftragen einen Notar mit der Beurkundung des Kaufvertrags. Der Notar setzt sich mit uns in Verbindung. Er fordert die Löschungsbewilligung für die zu unseren Gunsten eingetragenen Grundschulden an.
Wir brauchen Angaben zum gewünschten Zahlungstermin und zur Höhe des Kaufpreises. Eine Kopie des notariellen Kaufvertrags wäre hilfreich. Dann können wir die Löschungsbewilligung zu treuen Händen an den Notar gegen Rückzahlung der Darlehen ausstellen. Wichtig ist, dass uns eine Kündigung oder der Aufhebungsvertrag vorliegen muss, bevor der Treuhandauftrag und die Löschungsbewilligung an den Notar gesendet werden kann.
Sie kündigen das Darlehen oder beantragen ggf. einen Aufhebungsvertrag für Ihr Darlehen, dessen Zinsbindung noch nicht abgelaufen ist. Darin ist die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung geregelt. Eine eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung wird im Rückzahlungsbetrag von Ihrem Notar mit angefordert. Alle weiteren Kosten (Beglaubigungskosten für die Löschungsbewilligung und die Gebühr für den Treuhandauftrag) werden wir ebenfalls mitteilen.
Sollten Sie vorab eine unverbindliche Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung benötigen, können wir Ihnen diese gerne erstellen. Sind noch Fragen offen geblieben? Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung. Auch Ihr Berater ist gern für Sie da.
Viele unserer Kunden verkaufen ihre derzeitige Immobilie, um eine neue Immobilie zu erwerben. Hierbei ist unter bestimmen Voraussetzungen auch die Absicherung des bisherigen Darlehens durch die neue Immobilie möglich. Das hat den Vorteil, dass bei einem laufenden Darlehen mit Zinsbindung eine Vorfälligkeitsentschädigung nicht anfällt. Nicht immer fließt das Geld aber zum richtigen Zeitpunkt. Auch hierfür bemühen wir uns, eine Lösung zu finden, um Ihnen den Objektwechsel zu ermöglichen. Wichtig ist: Melden Sie sich frühzeitig bei Ihrem Berater, damit wir gemeinsam mit Ihnen die weitere Vorgehensweise planen können.
War die alte Immobilie schon abbezahlt? Wenn nicht, wollen Sie vielleicht die bisherige Finanzierung mitnehmen zum neuen Objekt. Je nachdem, ob die beiden Objekte einen ähnlichen Wert haben oder nicht, müssen wir Ihre Finanzierung eventuell anpassen. Besprechen Sie das mit Ihrem Berater: So bekommen Sie Ihre individuelle Lösung.
Sie möchten einen Teil Ihrer derzeit durch uns finanzierten Immobilie veräußern? Das kann beispielsweise eine Wohnung nach Aufteilung eines Mehrfamilienhauses sein oder auch ein Teil Ihres Grundstücks. Wenn die gesamte Immobilie aufgrund der Finanzierung mit einem Grundpfandrecht zu unseren Gunsten belastet ist, geht dies nur im Rahmen einer notariellen Pfandfreigabe durch uns. Wir prüfen aber gern, ob wir den von Ihnen gewünschten Teil Ihrer Immobilie aus der Pfandhaft für unser Grundpfandrecht entlassen können.
Melden Sie sich einfach bei Ihrem Berater. Sobald uns die erforderlichen Unterlagen vorliegen, prüfen wir gern die von Ihnen gewünschte Änderung und entwickeln dann für Sie eine individuelle Lösung.