Vollmachten

Als Bausparkasse dürfen wir nur Personen Auskünfte erteilen, die unsere Vertragspartner sind. Wenn Sie möchten, dass auch eine andere Person Ihres Vertrauens berechtigt ist, Auskünfte über Ihre Verträge mit uns zu erhalten, können Sie eine Auskunftsvollmacht erteilen.